PVRH: Regionspokal findet statt! 🎉 Neu: Starterliste

Petanque-Verband Region Hannover

Die nächste gute Nachricht für Spielerinnen und Spieler aus der Region Hannover in dieser Turnier armen Zeit: Der Regionspokal des PVRH findet statt!
„Die behördlichen Präzisierungen zu den Corona Bestimmungen haben mir die Entscheidung leichter gemacht, den Regionspokal durchzuführen und damit auch einen Beitrag zur Feier anläßlich des 75. Jubiläums des Regionssportbundes zu leisten.“ sagte Erich Wolf (1. Vorsitzender PVRH ) „In enger Abstimmung mit den ausrichtenden Vereinen aus Egestorf, Wülfel, Langenhagen, Letter und meinem Verein in Empelde, werden wir alles dafür tun, dass Wettkämpfe im Boulesport auch über Vereinsgrenzen hinweg wieder möglich werden.“ so Wolf weiter. Kleine Änderungen wird es hinsichtlich Anmeldung und Durchführung jedoch geben. Die Teilnehmerzahl wird auf 32 Teams beschränkt. An den jeweiligen Spielorten der Vorrunde wird es zwei Gruppen á 4 Mannschaften geben.
Zu den Änderungen gehört es auch, dass sich Teams nur online anmelden können. Dies muss bis zum 15. August (geändert) per Email an: PVRH-Regionspokal@gmx.de mit den Anschriften und Telefonnummern der Spieler/innen und der Nennung des bevorzugten Spielortes erfolgen. Der PVRH behält sich vor, bei „Überbuchung“ eines Spielortes, gemeldete Teams auf andere Spielorte zu verteilen. Nach Bestätigung der Meldung durch den PVRH sollte zeitnah die Überweisung des Startgeldes von 6 € pro Team auf das Konto bei der Hannoversche Volksbank IBAN: DE08 2519 0001 0111 4476 00 mit dem Verwendungshinweis „Regionspokal 2020 Name des/r 1. Spieler/in # Name des/r 2.Spieler/in“ erfolgen . Bitte beachtet: Eine Anmeldung am Spieltag ist nicht möglich! Dieses Angebot richtet sich nur an Spieler/innen die zum Zeitpunkt des Turnieres ihren Wohnsitz in der Region und Stadt Hannover haben.

Starterliste:

Starterliste Vorrunde Regionspokal '20.csv

EgestorfGruppe AGabriele WindusHeinz Maraun
Margitta KapsMarkus Hillmer - Kaps
Horst KuhlmannHans Nacke
Rita WegenerNorbert Strüwing
EgestorfGruppe BRegine JetschmannJochen Göhler - Jetschmann
Jens KrantzMarkus Ziesenies
Annette AppelHorst Riesch
Wilfried GrigoDieter Britzwein
Annette LallaBernhard Lalla
WülfelGruppe ADaniel MüllerLouis Otto
Oliver ClausCarsten Burkhardt
Gisela DreslerMichael Kletter
Maria PretoriusSascha Prietzel
Bernd SieberHartmut Westphal
WülfelGruppe BHubert MeereisHelmut Schrödter
Siegbert PfaffeMichael Zickler
Jaro SzmukalaDirk Groth
Daniel FüsselDirk Pretorius
LangenhagenGruppe ADoris JunekDieter Loske
Conny BockHans - Joachim Bock
Ursula TöplerSigurd Göbel
Steven PantherMatthias Helweg
LangenhagenGruppe BMargot TrottPeter Trott
Bilge TutkunkardesMatthias Rößler
Gisela MessmannPeter Rothbart
Anne WolffNorbert Wolff

An den Spieltagen sind alle Spieler/innen aufgefordert die folgenden Regeln zu beachten:
1. Distanzregelung einhalten
Es werden Spielfelder mit dem Fuß, einem Ast oder ähnlichen Hilfsmitteln in den Boden gezogen.
Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 2m zu anderen Personen auf und um das Spielfeld einzuhalten. Die Teams einigen sich vor dem Spiel auf welcher Seite sich die Spieler/innen der jeweiligen Teams während den Aufnahmen bewegen dürfen.
2. Körperkontakte auf ein Minimum reduzieren
Jede/r Spieler/in hat ein eigenes Maßband. Während eine Person misst, haben alle anderen Teilnehmerinnen den Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Jede/r Spieler/in hat eine eigene Zielkugel. Unabhängig davon, wer die Zielkugel für die folgende Aufnahme wirft, darf hierfür immer nur diese eigene Zielkugel nutzen (auch bei ungültigem Zielkugelwurf).
Nach Feststellung der Punkte, nehmen die Spieler/innen nach und nach hintereinander die eigenen Kugeln auf, wobei es untersagt ist, Kugeln anderer Spieler/innen mit der Hand zu berühren.
Auf den obligatorischen Händedruck sowie das „Abklatschen“ und ähnliche Körperkontakte wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt ebenso für Fuß- oder Ellenbogengrüße.

Nds. GVBl. Nr. 26/2020, ausgegeben am 11. 7. 2020/226 Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
Vom 10. Juli 2020
AUSZUG

§ 26 Sport, Fitnessstudios
(1) 1Die Sportausübung ist zulässig, wenn
diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.
2Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden. 
 (2) 1Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 einhält. 2Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist zusätzlich sicherzustellen, dass 
1. die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend die Sportausübung verfolgen,
2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 3 getroffen werden und
3. die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 erhoben und dokumentiert werden. 
3Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

1 Kommentar

  1. Jochen Göhler-Jetschmann

    Bitte folgende Namensänderung vornehmen:
    Regine Jetschmann und Jochen Göhler- Jetschmann, also nicht mit einem „n“ nach dem sch. Passiert immer wieder ;-))) Danke

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