Alle oder keiner

Der NPV-Vorstand reagiert. Auf der Webseite des Verbandes ist die folgende Erklärung zu lesen:

Am 18.12.2011 wurde federführend von der SGF Bremen ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung zur OMV 2012 mit den Punkten Abwahl des NPV Präsidenten und Neuwahl des NPV Präsidenten gestellt. Die Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass das Wohl des Verbandes nicht von einer Person abhängig ist.

Alle Entscheidungen wurden in der Vergangenheit mehrheitlich vom Vorstand beschlossen. Der Erfolg der bisherigen Vorstandsarbeit kann daher nicht einzelnen Mitgliedern, sondern nur dem gesamten Vorstand zugeschrieben werden.

Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 03. Januar 2012 einstimmig die Entscheidung gefällt die Delegierten der OMV am 04.02.2012 zu bitten, den Vorstandsmitgliedern Wilfried Falke (Präsident), Martin Kuball (Vizepräsident) und Sven Lübbke (Jugendwart) weiterhin das Vertrauen auszusprechen. Der Vorstand wird für diese Vertrauensabstimmung in der Tagesordnung der OMV einen Tagesordnungspunkt aufnehmen.

Anträge über die Abwahl einzelner Vorstandsmitglieder wird der Vorstand nicht auf die Tagesordnung setzen.

Falls die Mehrheit der Delegierten entsprechende Anträge auf die Tagesordnung setzt, möchten die Vorstandsmitgliedern Wilfried Falke (Präsident), Martin Kuball (Vizepräsident) und Sven Lübbke (Jugendwart) dem Wohl und Weiterbestand des NPV nicht im Wege stehen und sind dann bereit geschlossen zurückzutreten

2 Kommentare

  1. Harald Neifeind

    Für die OMV am 4.Februar 2012

    Nicht nur der Präsident, nicht nur der Vorstand, sondern die OMV, immerhin das höchste Organ des Verbandes, wird sich bzw. die Beteiligten fragen müssen was eigentlich los ist. Die diversen Rücktritte, die Auseinandersetzung zwischen Vorstand und Schiedsgericht, das lange Warten auf die Tabellen der diesjährigen Ligaspiele – all das eröffnet Fragen und fordert Antworten.
    Es wird nicht funktionieren, wenn man jetzt einfach zur TO übergeht, ein paar Kritiker überstimmt, einige neue Strukturen schafft und ansonsten in dem Gefühl nach Hause geht, dass da ja Leute sind, die sich kümmern. Die OMV muss – unaufgeregt und sachlich – Fragen stellen, auf Antworten dringen und Entscheidungen fällen. Sie wird fragen müssen, was denn der Grund für die Fluktuation im Vorstand ist? Hier sollten Roß und Reiter genannt werden, damit es kein Stochern im Nebel wird. Die diversen Akteure sind hier unmittelbar gefragt. Neben persönlichen Disharmonien, die es immer wieder gibt und die dann auch nicht von der OMV zu regeln sondern allenfalls zur Kenntnis zu nehmen sind, kann es ja auch massive konzeptionelle Divergenzen geben. Hier wäre dann Diskussions- und Regelungsbedarf für die OMV gegeben.
    Thema Umstrukturierung: Mir scheint, dass durch allzu vorschnelle Veränderungen mehr Unsicherheiten als Klarheit produziert wird. Was wird denn wirklich für die Zukunft klar, wenn es in der Begründung zur vorgeschlagenen Satzungsänderung der §§ 5 und 6 (Antrags-Nr.002) ausdrücklich heißt, dass die Aufgabenbereiche erst später „in der Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan noch detaillierter beschrieben werden“? Hier sollte die OMV sich hüten, die Katze im Sack zu kaufen.
    Und noch etwas: Bevor neue Strukturen und Ausführungsverordnungen geschaffen werden, möge man doch mal bereits vorhandene auf ihre Stimmigkeit zu den übergeordneten Ausführungen, wie sie sich aus Satzung und BGB ergeben, abklopfen.
    Beispiele gefällig? Da verweist die NPV-Satzung sowohl in der derzeit gültigen Fassung wie auch in jener neuen Fassung, die der Vorstand im Februar zur Verabschiedung vorlegen will, in § 5 Abs.3 darauf hin, dass für die „Beschlussfassung“ (des Vorstandes) die §§ 28 Abs.1 und 32 BGB gelten. Und dieser § 32 führt unmissverständlich aus: „Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.“ Oder in verständlicherer Sprache: Die Beschlüsse des Vorstandes sind nur dann gültig, wenn mit der Einladung eine Tagesordnung zugestellt wird. War das in der Vergangenheit immer der Fall – so wären hier die Mitglieder des Vorstandes zu fragen? Wenn nicht, wie viele Beschlüsse des Vorstandes wären dann eigentlich gar nicht gültig?
    Und weiter heißt es in § 32 BGB „Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.“ Das ist unmissverständlich. Die NPV-Geschäftsordnung aber legt in § 16 Abs.1 fest, dass zur Beschlussfähigkeit mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. Wer passt sich nun wem an? Zwar ist in § 40 BGB vorgesehen, dass derlei Fragen in der Satzung geklärt werden können, die NPV-Satzung macht dazu aber keine Angaben. Also gilt weiterhin § 32 BGB und das bedeutet in unserem Fall, dass Beschlüsse des Vorstandes auch dann gültig sind, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Was bedeutet das für Beschlüsse des Vorstandes in der Vergangenheit?
    Ferner gibt es noch folgende Kleinigkeit anzumerken: Da bestimmt die NPV-Geschäftsordnung in § 16 Abs.1 Satz 2: „Kommt aufgrund der ersten Einladung keine Beschlussfähigkeit zustande, ist der Vorstand in jedem Fall beschlussfähig, wenn erneut form- und fristgerecht eingeladen wurde.“ Wenn also „form- und fristgerecht eingeladen wurde“ und 3 Mitglieder des neu geplanten Vorstandes verhindert sind, dann kann der Einladende – in der Regel wohl der Präsident/die Präsidentin – allein entscheiden! Immerhin wäre dann die oben angesprochene Mehrheitsfrage einfacher. Aber will die OMV, die im letzten Jahr dieser Regelung zustimmte, das so?
    Hier ist in der Summe einfach zu viel mit heißer Nadel gestrickt worden. Wer es nicht glaubt, der lese doch einfach den § 24 der Geschäftsordnung nach. Es geht um den 2.Satz: „Sie (die neue Geschäftsordnung) ersetzt alle früheren Fassungen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“ Da dies die 1.Geschäftsordnung des NPV ist, muss die Frage erlaubt sein, welche früheren Fassungen gemeint sind?
    Was folgert aus all dem? Hier scheint mir eine Menge Arbeit notwendig zu sein, die der alte Vorstand nicht geleistet hat, weil er sie a) nicht sah oder b) nicht als notwendig erachtete und c) auch bei gutem Willen nicht auch noch hätte leisten können. Von daher scheint mir eine Reduzierung der Arbeit auf noch weniger Schultern – wie vom Vorstand vorgeschlagen – wenig hilfreich. Und ob der Vorstand den Eindruck erweckt, dass er in der Lage wäre mehr Personen in die Arbeit einzubinden bzw. zu integrieren, das mag die OMV entscheiden.

    Noch eine persönliche Bemerkung:
    Befremdlich finde ich die Aggressivität gegenüber Kritikern, wie sie aus manchen Reaktionen spricht. Wozu soll das gut sein und wo soll es hinführen? Und wenn ihr euch so auf U.B. fokussiert, so macht euch wenigstens die Mühe, seine „Argumente“ zu widerlegen und gleitet nicht ab in Diffamierungen wie „Bildzeitungsniveau anderer Pétanqueseiten“, „pseudojournalistische Schreiberei“, „Che Guevara“ usw., all das trägt nicht weiter sondern verletzt nur – was beabsichtigt scheint. Und ob nun der Begriff „Putsch“ die Sache trifft oder nicht, also bitte, was soll das? Oder kennt jemand einen „Putsch“, der als Antrag auf die Tagesordnung gestellt, dann per regulärer Abstimmung vollzogen wurde? Nicht nur Wilfried und der Vorstand, auch Ulli leistete in den letzten Jahren wertvolle Arbeit für den NPV. Und damit meine ich nicht nur die Erstellung der Rangliste durch Ulli, sondern auch und gerade seine kritischen Beobachtungen und Anmerkungen. Und zu unterstellen, er mache diese Arbeit nur, um an Informationen zu kommen, ist nun wirklich ein armseliges Argument. Wir alle sollten dies anerkennen, gegenseitig. Etwas mehr Sachlichkeit wäre gut und könnte weiter helfen. Harald Neifeind

  2. Die Initierung der Abwahl des Präsidenten, des Vorstandes des NPV ist meiner Meinung nach „verbandsschädigendes Verhalten“!
    Für ein derartig „unsportliches“ und „unfaires“ Verhalten gibt es in anderen Sportverbänden Ausschlussverfahren…

    „…. alle aus Anlass des Sportbetriebes entstehenden Streitigkeiten sind vor die Rechtsorgane zur Entscheidung zu bringen, soweit deren Zuständigkeit gegeben ist. Der vorgeschriebene Instanzenweg
    ist unbedingt einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieses Punktes kann als grob verbandsschädigendes Verhalten gewertet werden.“
    oder auch:
    „… den Mitgliedern und Funktionären des Vergandes ist es untersagt, durch Benutzung der Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet, sonstiger elektronischer Medien) sich Genugtuung zu verschaffen, es sei denn, die angerufene Instanz oder die abschließend entscheidende Instanz hat dies ausdrücklich erlaubt.
    Zuwiderhandlungen gelten als verbandsschädigendes Verhalten“

    …na, da gibt es derer Vorschläge reichlich …

    Meine persönliche Auffassung ist, dass das was in den letzten Monaten (insbesondere durch Art und Weise der Darstellung bis hin zu persönlichen Angriffen) in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde, unserem Sport und letztlich dem Verband und seinen Mitgliedern eher geschadet hat.

    … so fängt auch das niedersächsiche Boule-Jahr 2012 wieder so an, wie das Jahr 2011…mit unnötigem und eher schädlichem Getöse!!!

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