NPV MV: Besser verschieben!

Löste die Einladung des NPV zur aoMV vom 31.10. schon bei einigen Beobachtern vor dem Hintergrund steigender Covid Infektionszahlen und einer verbandsrechtlich fragwürdigen Limitierung der Teilnehmerzahl ( 50 Personen, sitzend ) Unverständnis aus, blieb doch die Hoffnung der NPV würde sich eines Besseren besinnen und die MV verschieben oder möglicherweise als Online Veranstaltung abhalten. Offen bliebe hierbei, ob alle Vereine dazu über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügten.

Nicht nur dass diese Hoffnung trog, der NPV trug nun noch verspätet eine „Fleißarbeit“ nach. Anträge zur Sportordnung, Ligastrukturordnung, Ligaspielordnung, LM-Richt­linie, die Regionalisierungsordnung etc. sollen beschlossen werden. Schon bei ihrer ersten Durchsicht wird deutlich: hier besteht noch Diskussionsbedarf. Alle Anträge zögen tiefgreifende Änderungen in der Verbandsstruktur nach sich, deren Erfolg sich nur bei einer hohen Akzeptanz aller Vereine einstellte. Vor dem Hintergrund einer „sehr kurzen“ Vorbereitungszeit entsteht der Eindruck, der Vorstand wolle hier noch etwas durchpeitschen, was sicher noch einer intensiven Diskussion bedürfte. Hier schlägt selbst bei wohlmeinenden Beobachtern das Unverständnis schon einmal in Ärger um.
Parallel dazu behält sich der NPV Vorstand noch die kurzfristige Absage des Termins der MV vor. Läßt es aber offen, welche Kriterien er für eine solche Absage anlegt. Sollte man dort Angst vor der eigenen Courage bekommen oder sich die Einsicht über die Undurchführbarkeit der MV eingestellt haben?

Es bleibt unbestritten, dass Änderungen im Verband notwendig sind, um zukunftsfähig zu bleiben. Es bleibt ein Verdienst der „Zukunftswerkstatt“ um Heike Hahlbrock dies angestoßen zu haben, aber vor dem Hintergrund des neuerlichen Lockdowns jetzt den NPV-Sportbetrieb zu reformieren ohne breite Diskussion in großer Runde, sollte sich von selbst verbieten.

Ernst-August König

Nachtrag:

In meinem Beitrag spreche ich von einer Limitierung der Teilnehmer zur MV des NPV. Diese Formulierung ist offensichtlich missverständlich. Dies bedauere ich und möchte sie dahin präzisieren, dass ich mich nicht auf eine Limitierung durch den NPV beziehe, sondern auf die z.Zt. gültige Coronaverordnung der Niedersächsischen Landesregierung. Ich ging davon aus, dass, wie viele andere Interessierte, auch der Vorstand des NPV von dieser Verordnung Kenntnis hat.

„Auf der Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin, des Bundeskabinetts und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder wurde heute für Niedersachsen eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Diese neue Verordnung tritt am 2. November 2020, also am kommenden Montag in Kraft. Die Maßnahmen werden zunächst bis zum 30. November 2020 befristet, dann tritt diese Verordnung außer Kraft. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Bund und Länder vereinbart haben, in zwei Wochen die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und etwaige Nachjustierungen vorzunehmen.
§ 7 der Corona-Verordnung enthält eine Neuregelung für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. Solche Veranstaltungen sind generell unzulässig, wenn sie der Unterhaltung dienen. Andere als Unterhaltungsveranstaltungen, also beispielsweise Veranstaltungen im beruflichen Kontext oder Vereinsvorstandssitzungen sind nur noch mit bis zu 50 Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn sichergestellt ist, dass diese jederzeit das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m einhalten und alle ihre Sitzplätze einnehmen. Solange die Teilnehmenden nicht sitzen, müssen sie eine Alltagsmaske tragen.“
Zitiert nach: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung, Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2, 30169 Hannover ( https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/neue-corona-verordnung-zur-zweiten-welle-194059.html )

Siehe auch: Niedersächsisches Gesetz- u. Verordnungsblatt, 74. Jg.,Nr. 38/2020 vom 30.10.2020; Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) § 7 Veranstaltungen mit sitzendem Publikum .

 

4 Kommentare

  1. Wie kann man denn überhaupt auf die Idee kommen, dass während eines bundesweit geltenden (teilweisen) Lookdowns wegen einer Pandemie eine solche Versammlung stattfinden sollte? So wichtig ist das Kugelschubsen doch wohl nicht. Dazu sind Verschärfungen der Regeln möglich, weil sich die hohen Infektionsregeln leider nicht verringern. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl finde ich auch völlig daneben. Jeder Verein sollte einen Teilnehmer hinschicken können, auch wenn er das früher nicht getan hat. Absagen, den Bums.

    Man kann die Zeit ja nutzen, sich online über Für und Wider der geplanten Änderungen auszutauschen. Vielleicht ist dann bis zur Versammlung schon einiges geklärt.

  2. Ernst-August König

    Lieber Lothar,
    ich denke, wir sind mit dem Wunsch nicht so weit auseinander, dass die MV von möglichst vielen Vertretern/Vertreterinnen und am Verband Interessierten besucht wird. Dass die Zahlen in der Vergangenheit nicht annähernd der Anzahl der im NPV organisierten Vereine entsprach, ist bedauerlich. Um so mehr sollte es ein Anliegen des NPV Vorstandes sein, gerade auch in Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen, dies zu ändern. Dazu ist es in der jetzigen Corona-Lage alles andere als förderlich eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Dies musste der PVRH auf seiner letzten MV gerade schmerzlich erfahren, auf der nur 11 von 37 Vertretern anwesend waren. Ob bei solchen Besucherzahlen die gefassten Beschlüsse wirklich das Meinungsbild der gesamten Mitglieder abbildet, darf bezweifelt werden. Ob der Vorbehalt, die MV kurzfristig abzusagen, von Weitsicht zeugt, möchte ich vor den behördlichen Verordnungen ( siehe mein Nachtrag zum Beitrag ) stark anzweifeln. Ich glaube, Du unterliegst einem Irrtum, wenn Du schreibst, es solle eine Versammlung mies geredet werden. Im Gegenteil, die Versammlung wird von sehr vielen Boulespielern und -spielerinnen als besonders wichtig erachtet. Und gerade deshalb ist es zwingend den Weg zur Versammlung so leicht wie möglich zu machen. Damit dort dann ein Ergebnis ‚erstritten‘ wird, dass am Ende ein gemeinsamer Aufbruch sein wird. Mit sportlichem Gruß, EA

  3. Lothar Thiele

    Lieber Ernst-August,
    es wäre interessant zu erfahren, wo der Veranstalter eine Limitierung von 50 Teilnehmern vorgibt, die so viel Unverständnis auslöst.
    Zum Thema „hohe Akzeptanz“ möchte ich die Teilnehmerzahlen der Delegierten aufzeigen:
    2020 OMV 40
    2019 OMV 34
    2018 OMV 36
    2017 OMV 42 aOMV 24
    2016 OMV 39 aOMV 23
    2015 OMV 39 aOMV 24
    2014 OMV 41 aOMV 25
    2013 OMV 41 aOMV 37
    2012 OMV 47
    2011 OMV 43
    Auch bei diesen Versammlungen kam es teilweise zu tiefgreifenden Änderungen in der Verbandsstruktur, dennoch war die höchste Zahl nur 43 Teilnehmer und das 2011.
    Zu dieser Versammlung ist wohl kaum mehr zu erwarten, obgleich der Anmeldetermin um 3 Tage verlängert wurde.
    Das der Vorstand eine kurzfriste Absage in Betracht zieht, sehe ich nicht negativ oder als Angst vor der eigenen Courage. Eher als ein Zeichen von Weitsicht. Denn was die Politik in der nächsten Woche beschließt, ist doch völlig offen.
    Aber so ist das, „Winterlinge“ munter bewerben ist ok. Eine Versammlung miesreden liegt wohl im Trend.
    Bleibt alle gesund.
    Lothar Thiele, Boulespieler

  4. Hallo Ernst-August,
    ich mach es kurz und knapp: Mit deinen Ausführungen hast du präzise ins Schwarze getroffen – ein grosses Dankeschön dafür von mir!!!
    Tschüs Carsten Jürgens

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